Es bieten sich folgende Abrechnungsmöglichkeiten an
...als Physiotherapeutin
erfolgt die Behandlung auf ärztliche Verordnung
physiotherapeutischer Leistungen auf einem Privatrezept und wird
nach der letzten Behandlung in Rechnung gestellt. Hier liegt die Gebührenordnung für Physiotherapie zu Grunde.
... als Heilpraktikerin für Physiotherapie
in diesem Fall benötigen Sie keine ärztliche Verordnung. Ich diagnostiziere innerhalb der Physiotherapie selbständig und bespreche mit Ihnen den Behandlungsplan.
Ist in Ihrem Versicherungstarif die Heilpraktikerleistung integriert, oder
geniessen Sie die Vorzüge einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker, so
stelle ich Ihnen ebenfalls eine Rechnung, der die Gebührenordnung für
Heilpraktik zu Grunde liegt.
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